Übersetzungen
Gerne schicke ich Ihnen ein Angebot mit einem Pauschalpreis zu, nachdem Sie mir den zu übersetzenden Text zugesendet haben.
Alle dafür notwendigen Daten finden unter dem Menüpunkt Kontakt.
Ansonsten werden Übersetzungen in der Regel nach Normzeilen abgerechnet. Eine Normzeile entspricht 55 Anschlägen, inklusive Leerzeichen. Des Weiteren hängt der Endpreis vom
Schwierigkeitsgrad des zu übersetzenden Textes ab.
Beglaubigte Übersetzungen
Für amtliche und behördliche Zwecke im In- und Ausland.
Da ich vom Landgericht München I als Übersetzerin und Dolmetscherin öffentlich bestellt und allgemein beeidigt und durch das Landgericht Stuttgart als
Urkundsübersetzerin und Verhandlungsdolmetscherin vereidigt wurde, bin ich dazu befugt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen.
Eine beglaubigte Übersetzung muss einen Beglaubigungsvermerk des Übersetzers, seinen Beglaubigungsstempel und seine Unterschrift tragen. Damit garantiert der
Übersetzer, dass die beglaubigte Übersetzung mit dem ausgangssprachlichen Originaltext übereinstimmt und der Ausgangstext vollständig in die Zielsprache übernommen wurde. Für die
Beglaubigung einer Übersetzung wird ein Pauschalpreis pro zu beglaubigendem Dokument berechnet, zuzüglich zu dem für die Übersetzung
angebotenen Preis. Mehr Informationen zu beglaubigten Übersetzungen finden sie unter dem Menüpunkt Leistungen, im Abschnitt beglaubigte Übersetzungen.
Dolmetschdienste
Der Preis für einen Dolmetscheinsatz hängt von der Dauer des Ereignisses, für das der Dolmetscher benötigt wird, ab. Deshalb ist es wichtig Einzelheiten zu
klären, am schnellsten geht dies per Telefon. Sind alle Details besprochen, erstelle ich Ihnen ein unverbindliches, kostenloses Angebotfür den Dolmetscheinsatz.
Wenn Sie ein Dolmetschdienst benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail.
Alle dafür notwendigen Daten finden unter dem Menüpunkt Kontakt.
